Stellen des Vermessungsantrages (nach eventueller Kosteninformation) durch den Eigentümer

Vorbereitung:

Bestellung der benötigten vermessungstechnischen Unterlagen bei dem zuständigen Staatlichen Vermessungsamt durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Für diese Leistung berechnet Ihnen das Staatliche Vermessungsamt Gebühren.
  Vorbereitung der Vermessung im Innendienst
  Ankündigung der örtlichen Vermessungsarbeiten bei den Antragstellern und weiteren Betroffenen

Durchführung:

  Erkundung und Bereitstellung der Punkte des Lagefestpunktfeldes
  Grenzermittlung
  Erkundung der örtlich vorhandenen Grenzpunkte
  Aufmessung dieser
  Grenzwiederherstellung
  Prüfung der vorhandenen Grenzpunkte und Berichtigung fehlerhafter Abmarkungen
  Berechnung der fehlenden Grenzpunkte
  eventuell Digitalisierung (graphische Ermittlung der Koordinaten auf Grundlage der historischen Katasterkarten)
  Nachsuchen von Grenzpunkten anhand der Berechnungen
  Grenzfeststellung (falls beantragt)
  Festlegung neuer Grenzpunkte entsprechend den Wünschen des Antragstellers bzw. eines Notarvertrages
  Kontrollmessungen aller neu vermarkten Grenzpunkte
  Abmarkung der fehlenden und neuen Grenzzeichen
  Grenztermin
  Aufbereitung und Auswertung aller Vermessungsergebnisse
  Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen (einschließlich Entwurf des Fortführungsnachweises mit Flächenberechnung)
  Bekanntgabe der Grenzbestimmung und Abmarkung an die Betroffenen
  Gebührenerhebung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Übernahme

Einreichen der Vermessungsschriften an das zuständige Vermessungsamt zur Übernahme der Vermessungssache in das Liegenschaftskataster.
Bevor Sie das endgültige Ergebnis unserer Vermessung erhalten, sind durch das zuständige Vermessungsamt noch folgende Arbeiten notwendig:

  Prüfung der Vermessungsschriften
  Fortführung des Liegenschaftskatasters
  Fortführungsnachweis an den Auftraggeber, sowie Mitteilung der Fortführung an das Grundbuchamt
Abhängig von der Art der beantragten Vermessung erhebt das Staatliche Vermessungsamt 15 – 50% der vom ÖbV für seine Arbeiten erhoben Kosten als Übernahmegebühren.