Im Gegensatz zu einem öffentlich-rechtlichen Antrag ist eine Ingenieurdienstleistung einer Ausschreibung zugängig!
Preise für Leistungen des Vermessungsingenieurs werden vor Vertragsabschluß frei verhandelt und vereinbart.
Als Grundlage für die Preise dient die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil XIII). Ein Preisvergleich erscheint damit sinnvoll.

Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen selbstverständlich einen detaillierten Kostenvoranschlag.