Im Gegensatz zu einem öffentlich-rechtlichen Antrag ist eine
Ingenieurdienstleistung einer Ausschreibung zugängig!
Preise für
Leistungen des Vermessungsingenieurs werden vor Vertragsabschluß frei
verhandelt und vereinbart.
Als Grundlage für die Preise dient die
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil XIII).
Ein Preisvergleich erscheint damit sinnvoll.
Wir beraten Sie gern und erstellen
Ihnen selbstverständlich einen
detaillierten Kostenvoranschlag.